Blitzableiter-Pflicht in Deutschland

Während der Sommermonate sind heftige Gewitter keine Seltenheit. Mit ihnen steigt die Gefahr von Blitzeinschlägen, die immense Schäden an Gebäuden und Elektrogeräten verursachen können. Blitzableiter dienen als präventive Maßnahme, um solche Schäden zu minimieren. Doch ist es gesetzlich verpflichtend, einen Blitzableiter zu installieren?


Blitzableiter: Die Schlüsselrolle im Blitzschutz

Blitzableiter sind dazu da, die gewaltige Energie eines Blitzeinschlags sicher in den Boden zu leiten. Dieser Schutz dient dazu, die Struktur des Gebäudes, Wasser- und Stromleitungen sowie elektronische Geräte vor der zerstörerischen Kraft eines Blitzes zu schützen. Ein vollständiger Blitzschutz besteht aus einem äußeren und einem inneren Blitzschutz. Der äußere Blitzschutz, oft als Blitzableiter bezeichnet, umfasst eine Fangeinrichtung, eine Ableitungsanlage und eine Erdungsanlage. Ein innerer Blitzschutz beinhaltet den Überspannungsschutz, der Schäden an elektrischen Einrichtungen verhindert und gefährliche Funkenbildung unterbindet.

Pflicht zur Installation eines Blitzableiters: Wann ist es notwendig?

Die Eigentümer von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sind nicht generell verpflichtet, einen Blitzableiter zu installieren. Eine gesetzliche Pflicht für Blitzableiter existiert jedoch für bestimmte Gebäude, basierend auf einer Risikobewertung des jeweiligen Bauwerks. Beispielsweise müssen öffentliche Gebäude mit einer Höhe von über 20 Metern, exponiert gelegene Häuser oder Gebäude mit besonderer Brandgefahr wie solche mit Stroh- oder Holzdächern sowie denkmalgeschützte Gebäude mit einem Blitzschutz ausgestattet sein. Die genauen Bestimmungen ergeben sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen und den Vorschriften für Verkaufs- und Versammlungsstätten.

Welche Versicherung kommt für Blitzschäden auf?

Bei einem Blitzeinschlag, der zu einem Brand oder anderen Schäden führt, ist in der Regel die Gebäudeversicherung zuständig. Diese deckt die Kosten für die Reparatur von Schäden am Dach, an den Mauern und an den zum Gebäude gehörenden Anlagen. Beachten Sie jedoch, dass einige Versicherungen einen Blitzableiter vorschreiben könnten. Für Schäden am Mobiliar oder Überspannungsschäden an Elektrogeräten kann je nach Vertragskonditionen die Hausratversicherung aufkommen. Es ist ratsam, Ihre Versicherungsunterlagen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie ausreichend geschützt sind.