Blitzschutz
Bei Fotovoltaikanlagen ist der Blitzschutz ein wichtiger Faktor. Gesetzlich vorgeschrieben ist dieser allerdings nicht, da das Risiko eines Blitzeinschlages durch eine Solaranlage nicht erhöht wird. Somit muss bei der Installation einer Solaranlage nicht zwingend ein klassischer Blitzschutz (Blitzableiter) integriert werden. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Sollte sich auf dem Dach des Gebäudes bereits eine Blitzschutzanlage befinden, dann muss die Solaranlage in diese integriert werden.
Photovoltaikanlage
Grundsätzlich kann bei Solaranlagen zwischen einem direkten und einem indirekten Blitzschutz zu unterscheiden werden. Beide Arten des Blitzschutzes sorgen dafür, dass die Fotovoltaik-Anlage gegen die Folgen eines Blitzeinschlages abgesichert ist. Der direkte Blitzschutz wird durch die Erdung von verschiedenen Konstruktionsbauteilen wie den Modulrahmen sichergestellt und schützt die Anlage selbst vor einem Blitzeinschlag. Der indirekte Blitzschutz schützt auch gegen Einschläge, die im Umkreis von 500 Metern rund um die Anlage stattfinden. Denn die bei einem Blitzeinschlag entstehenden magnetischen Felder können eine Überspannung zur Folge haben, welche Schäden an den elektrischen Teilen der Fotovoltaik-Anlage verursachen kann.
Überspannungsschutz
Abgesehen von dem nicht verpflichtenden Blitzschutz ist für Betreiber einer Solaranlage ein Überspannungsschutz im Zählerschrank obligatorisch. Dieser schützt nämlich alle Stromleitungen, die ins Haus führen, wie den Anschluss ans Stromnetz oder die Verkabelung der Fotovoltaik-Anlage.